Der Haushaltsplan
Hier können Sie den Haushaltsplan mit den Vorjahren vergleichen.
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Der Haushaltsplan 2017
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Der Haushaltsplan 201
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Der Haushaltsplan ist das Instrument, das die weitere Entwicklung der Gemeinde aufzeigen soll. Wir können hier aus Platzgründen natürlich nicht den vollständigen Haushalt darstellen, sondern beschränken uns auf die wesentlichen Etatposten (alle Angaben in €).
Was ist ein Haushaltsplan?
Jede Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan aufzustellen.
Im Haushalt werden die voraussichtlichen Einnahmen der Gemeinde aufgelistet. Ihnen werden die geplanten Ausgaben gegenübergestellt. Die Ausgaben dürfen nicht höher sein als die Einnahmen. Reichen letztere jedoch nicht aus, muss die Gemeinde einen Kredit aufnehmen, um die Differenz auszugleichen. Das darf natürlich nicht in beliebiger Höhe erfolgen. Der vom Gemeinderat genehmigte Haushaltsplan muss immer noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Der Haushalt wird grundsätzlich in 2 Teile geteilt: den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben die zur "Verwaltung der Gemeinde und ihres Eigentums" nötig sind. Die Einnahmen sind z.B. die Gebühren und gemeindlichen Steuern - die Ausgaben sind z.B. Löhne und Gehälter, Betriebskosten der gemeindlichen Einrichtungen (Strom, Wasser, Gas u.a.) sowie Pflege- und Reparaturkosten (Straßenreparaturen).
Der Vermögenshaushalt beinhaltet als Ausgaben alle "Neuanschaffungen" z.B. Kosten für neuausgebaute Straßen, Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten, Einrichtungsgegenstände für gemeindliche Einrichtungen (z.B. Grundschulen). Dem stehen als Einnahmen z.B. die durch die Anlieger zu zahlenden Straßenausbaugebühren und Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüber.
Kredite dürfen nur zum Ausgleich fehlender Einnahmen im Vermögenshaushalt aufgenommen werden. Für den Verwaltungshaushalt ist das verboten. Fehlende Einnahmen im Verwaltungshaushalt dürfen nur durch Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes ausgeglichen werden.
Das Verfahren des jährlichen Haushaltsplanes sieht so aus, dass rechtzeitig im alten Jahr die Gemeindevertretung einen Vorschlag für das neue Jahr ausarbeitet. Hat man sich geeinigt und das Gewollte dem Machbaren angepasst, wird der Plan zur Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises vorgelegt. Erst nach Genehmigung (in der Regel zum Jahresanfang) kann dann das Geld für die im Haushaltsplan festgelegtem Maßnahmen ausgegeben werden. Nach Ablauf eines Jahres wird die Jahresrechnung aufgestellt, um zu sehen, welche Gelder tatsächlich eingenommen und welche ausgegeben wurden.